Ein individueller Sanierungsfahrplan, oder auch iSFP genannt, unterstützt Sie, die energetische Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotentiale.
Für welche Gebäude wird der iSFP gefördert?
Der iSFP wird für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erstellt.
Wer darf den Sanierungsfahrplan erstellen?
Einen individuellen Sanierungsfahrplan wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt. Soll die Förderung deines Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen werden, muss der Energieeffizienz-Experte vom BAFA zugelassen sein.
Ist ein Sanierungsfahrplan Pflicht?
Was ist der Inhalt?
Der Sanierungsfahrplan umfasst zumindest die folgenden Punkte:
- Eine Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
- Eine energetische Bewertung des Gebäudes in seinem aktuellen Zustand
- Eine Übersicht über mögliche Maßnahmenpakete und den zu erwartenden Zustand nach der Sanierung
- Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Sanierungsschritte
- Eine Erklärung des Sanierungsfahrplans
- Eine Bestätigung der Befähigung des Energieberaters oder der Energieberaterin
Ein Sanierungsfahrplan wird von Energieberatern und Energieberaterinnen für bestehende Wohngebäude erstellt.
Die Vorlage eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude in Baden-Württemberg reduziert den Pflichtanteil gemäß des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) von 15 Prozent auf 10 Prozent. Dieser Plan stellt eine sinnvolle Ergänzung für einige der im Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgesehenen Erfüllungsoptionen dar.
Das Konzept des Sanierungsfahrplans wird auch auf Bundesebene in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) übernommen. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie Fördermittel beantragen.
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Preise finden Sie hier.
Vorgehensweise zur Erstellung einen Sanierungsfahrplans
- Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienzexperten führen
- Erfassen des energetischen Zustandes des Gebäudes
- Sanierungsvorschläge entwickeln und besprechen
- individueller Sanierungsfahrplan erstellen
- ggf. Fördermaßnahmen festlegen
- Abschlussgespräch führen
- Umsetzen und Sanieren
Förderung
Ein individueller Sanierungsfahrplan wird nicht mehr über die KfW gefördert. Die Förderung kann beim Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Höhe der Förderung
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung