Die Förderung für die Eneregieberatung für Wohngebäude ist wieder möglich. Infos hier:
Info zur Förderung der Energieberatung
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Anträge können wieder gestellt werden.
Die Förderung beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 1.700 Euro. Wer Wohnungseigentümergemeinschaften berät, kann dafür 500 Euro einmalig pro WEG bei einer Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung verrechnen.
Details sind bei der BAFA nachzulesen.