Beim Haus- oder Wohnungskauf hat man ein Anrecht auf die Vorlage eines Energieausweises. Meisten werden diese auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Man spricht von einem Energieverbrauchsausweis. Dies ist zulässig, aber aufgrund des geänderten Nutzerverhaltens in den letzten Jahren evtl. nicht aussagekräftig. Während der Corona-Krise waren die Menschen oft zu Hause und die Energieverbräuche haben sich diesem Verhalten angepasst. Danach änderte sich das Heizverhalten bedingt durch die Energiekosten durch den Ukrainekrieg wieder.
Eine bessere Aussagekraft hat ein Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes. Dieser Ausweis wird anhand der technischen Daten des Gebäudes ermittelt und erlaubt eine deutlich konkretere Aussage zum Energieverbrauch. Mehr Informationen erhalten Sie hier.