Förderung

Förderung

Hier finden Sie Informationen zur verschiedenen regionalen und überregionalen Förderprogrammen. Die Förderungen werden ständig angepasst, erweitert und verändert. Es ist unmöglich, dies alles aufzuführen. Hier finden Sie eine gute Möglichkeit um schnell und zielgerichtet ausführliche Informationen zu erhalten.

regionale Förderung

Verschiedene Förderprogramme aus der Region rund um Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen finden Sie hier.

Überregionale Förderung

Förderung Einzelmaßnahmen BAFA oder KFW

Die Einzelmaßnahmen zur Renovierung von Wohngebäuden werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) unterstützt. Die Abwicklung erfolgt je nach Art der Maßnahme entweder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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15% Grundfördersatz

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

5% zusätzlicher Förderbonus mit iSFP

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

50% Förderung für Baubegleitung

Gefördert wird eine energetischen Fachplanung und Baubegleitung für die beantragten Fördermaßnahmen

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Förderübersicht Einzelmaßnahmen

Energieberatung (BAFA)

Information zur Förderung der Energieberatung finden Sie hier.

Förderung Energieberatung

Quelle BAFA

Förderung Baubegleitung

Die Baubegleitung für Ihre geplanten Maßnahmen werden ebenfalls gefördert. Informationen finden Sie hier.

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • Heizungsoptimierung

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Hinweis

Förderradar

Einen guten Überblick finden Sie hier: