Hier finden Sie Informationen zur verschiedenen regionalen und überregionalen Förderprogrammen. Die Förderungen werden ständig angepasst, erweitert und verändert. Es ist unmöglich, dies alles aufzuführen. Hier finden Sie eine gute Möglichkeit um schnell und zielgerichtet ausführliche Informationen zu erhalten.
regionale Förderung
Verschiedene Förderprogramme aus der Region rund um Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen finden Sie hier.
Überregionale Förderung
Förderung Einzelmaßnahmen BAFA oder KFW
Die Einzelmaßnahmen zur Renovierung von Wohngebäuden werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) unterstützt. Die Abwicklung erfolgt je nach Art der Maßnahme entweder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Interesse an Förderung?
Solarthermie
Austausch Wärmenetz
Fenstertausch
15% Grundfördersatz
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
5% zusätzlicher Förderbonus mit iSFP
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
50% Förderung für Baubegleitung
Gefördert wird eine energetischen Fachplanung und Baubegleitung für die beantragten Fördermaßnahmen
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Aussendämmung oder Dachdämmung
neue Heizkörper
Förderübersicht Einzelmaßnahmen
Energieberatung (BAFA)
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Information zur Förderung der Energieberatung finden Sie hier.
Quelle BAFA
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein erforderliches Dokument für bestimmte Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Mehr dazu finden Sie hier…
Förderung Baubegleitung
Die Baubegleitung für Ihre geplanten Maßnahmen werden ebenfalls gefördert. Informationen finden Sie hier.
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
- Heizungsoptimierung
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass sich Förderbedingen ändern können. Ich versuche diese regelmäßig zu aktualisieren. Wichtig ist es sich im Zuge der Maßnahmenplanung rechtzeitig zu Informieren.
Förderradar
Einen guten Überblick finden Sie hier: