Gasetagenheizung

Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergesellschaften

Heizungstausch: Was Sie bei Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergesellschaften beachten sollten

Klimafreundliche Heizungen in Mehrfamilienhäusern: Wichtige Infos für Eigentümer:innen und WEGs

Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sollten frühzeitig den klimafreundlichen Heizungstausch planen und Fördermöglichkeiten nutzen. Besonders WEGs müssen abstimmen, da Heizungsanlagen oft Gemeinschaftseigentum sind. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt ab 2024 neue Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien; es gibt Übergangsfristen bis 2026/2028.

Handlung bei Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergesellschaften

Bei einem Ausfall gelten folgende Regeln:

  • Bis Mitte 2026/2028 kann eine defekte Heizung durch eine neue oder gebrauchte ersetzt werden; neue Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Ab Mitte 2026/2028 besteht eine fünfjährige Entscheidungsfrist für zentrale oder dezentrale Heizungsarten.

WEGs: Informationen sammeln und entscheiden

WEGs müssen bis Ende 2024 alle Heizungsdaten sammeln und bis Mitte 2025 allen Eigentümer:innen bereitstellen. Fällt nach der Wärmeplanung eine Heizung aus, entscheidet die WEG innerhalb von fünf Jahren über die künftige Heizungsart. Die Umsetzung der gewählten Lösung wird regelmäßig überprüft.

Empfehlung

WEGs und Eigentümer:innen sollten frühzeitig über die besten Heizungsoptionen beraten, um ihre Immobilien klimafreundlich und zukunftssicher zu beheizen.

Weitere Informationen finden sie hier oder lassen Sie sich gerne beraten und kontaktieren Sie mich.

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