Hochwasser

Energetische Sanierung nach Hochwasser

Sie sind vom Hochwasser betroffen und müssen Ihr Haus sanieren? Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 20204) müssen Sie ab einem Sanierungsumfang von mehr als 10% einzelner Bauteile auch eine energetische Sanierung bzw. Ertüchtigung durchführen. Grundlage für Förderungen der BAFA oder Kredite der KFW ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) Wenn Sie von Hochwasser betroffen sind und die Schäden durch einen Versicherer reguliert werden, ist die erforderliche und auch sinnvolle energetische Ertüchtigung unbedingt mit dem Versicherer abzuklären. Ich berate Sie gerne bei den erforderlichen Schritten zur Förderung, dem ISFP, bei der Planung und der Umsetzung.

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