Heizung Förderung

Heizungsförderung nun auch für weitere Antragstellergruppen möglich

Ab sofort sind nicht nur Privatpersonen, die Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sind, antragsberechtigt, sondern auch Privatpersonen, die Eigentümer bestehender Mehrfamilienhäuser (mit mehr als einer Wohneinheit) sind. Zudem können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland Anträge stellen, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite der KFW zur Heizungsförderung. Oder Sie lassen sich von mir beraten. Für die Beantragung ist es sinnvoll einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen.

Folgende Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) werden gefördert:

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung (Investitions­mehr­ausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäude­netz (Förderung BAFA)
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

 

Veröffentlicht in Beratung, Förderung, Heizung.

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